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22 Nov. 2018 20:17
  • gex
  • 592 Beiträge seit
    15 Juni 2016
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Hallo Ilona/Dietmar,
werdet Ihr denn inzwischen vom VdK oder einem anderen Sozialverband vertreten?
Wenn schon ein Telefonat eine Erhöhung von 10,9 auf 14,1 ppm-Jahre ergeben hat, müsste das doch mit Druck (weiter Widerspruch/Klage) noch über 16 und damit in den anerkennungsfähigen Bereich zu bringen sein....
Nicht nachlassen, dran bleiben, am besten mit externer Hilfe.
Jedenfalls braucht es Durchhaltevermögen und ein sehr dickes Fell.
Viel Glück Gex

Diagnose Smoldering MM 01/14, IgG lambda, FISH t(11;14)
Erste Therapie ab 04/19: Isatuximab + VRd -> PR erreicht
09/20 HD/aSZT sehr gut vertragen und VGPR, danach keine Erhaltungstherapie
Anfang 2023 Rezidiv mit Rippenbrüchen und Osteolyse Schlüsselbein
seit 06/23 Pomalidomid +Dex, wieder PR

16 Nov. 2018 23:27
  • dietmar1954
  • 24 Beiträge seit
    02 Oktober 2016
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gestern habe ich nun den Ablehnungsbescheid der Fachaerztin fuer Arbeitsmedizin erhalten. Unter anderem schrieb sie,


Stellungnahme des Obergewerbemedizinalrates Dr. Rack vom 09.12.2017
Es wird festgestellt, dass dioe arbeitstechnischen Voraussetzungen fuer die Anerkennung einer Berufskrankheit im Sinne der BK 1318 der geltenden Berufkrankheiten-Verordnung nicht gegeben sind.
Weiss der Geier was das nun bedeuten soll. Mein Mann hat seinem 14 Lebensjahr also seit 1968 als Maler und Lackierer gearbeitet und in dieser Zeit mit Benzol und anderen Krebserregenden Mitteln gearbeitet.
Ich werde Widerspruch einlegen gegen die arbeitsmedizinisches Fachgutachten.
Den ersten Widerspruch habe ich wegen Ablehnung einer Berufskrankheit am 07.02.20018 eingelegt
Nach einem Telefongespraech mit Der Bau BG ist man dann von 10,9 ppm Benzoljahren auf 14,1 ppm Benzoljahren gegangen.
Wer mir auch immer mit hilfreichen Informationen weiterhelfen kann dem waere ich sehr verbunden.

16 Nov. 2018 23:26
  • dietmar1954
  • 24 Beiträge seit
    02 Oktober 2016
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Hallo Gex
gestern habe ich nun den Ablehnungsbescheid der Fachaerztin fuer Arbeitsmedizin erhalten. Unter anderem schrieb sie,


Stellungnahme des Obergewerbemedizinalrates Dr. Rack vom 09.12.2017
Es wird festgestellt, dass dioe arbeitstechnischen Voraussetzungen fuer die Anerkennung einer Berufskrankheit im Sinne der BK 1318 der geltenden Berufkrankheiten-Verordnung nicht gegeben sind.
Weiss der Geier was das nun bedeuten soll. Mein Mann hat seinem 14 Lebensjahr also seit 1968 als Maler und Lackierer gearbeitet und in dieser Zeit mit Benzol und anderen Krebserregenden Mitteln gearbeitet.
Ich werde Widerspruch einlegen gegen die arbeitsmedizinisches Fachgutachten.
Den ersten Widerspruch habe ich wegen Ablehnung einer Berufskrankheit am 07.02.20018 eingelegt
Nach einem Telefongespraech mit Der Bau BG ist man dann von 10,9 ppm Benzoljahren auf 14,1 ppm Benzoljahren gegangen.
Wer mir auch immer mit hilfreichen Informationen weiterhelfen kann dem waere ich sehr verbunden.

13 Nov. 2018 16:09
  • Trixi
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
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Inzwischen habe ich den Widerspruch eingeleitet. Mit Hilfe eines Anwalts der für mich bezahlt wird. Tatsächlich sehe ich bei mir kein Durchkommen, da die ehemaligen Chefs, im Verfahren Zeitzeugen genannt, geschlossen die Unwahrheit sagen. Der Anwalt sagt ich solle wenigstens meine Aussage machen damit ich es von meiner Warte schildere. Danach kann ich dann diese Angelegenheit zur Seite legen. Nun, so habe ich es versucht und bin nicht still schweigend weitergegangen. Das ist zumindest gut für das Selbstwertgefühl. : ;)

12 Nov. 2018 23:41
  • Robo
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
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Danke für deine hilfe.

08 Okt. 2018 10:10
  • Trixi
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
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Hallo liebe Mitglieder,

inzwischen wurde meine Anzeige abgelehnt die ich als ehemalige MTA-Rönten gestellt hatte. Nun gehts in den Widerspruch. Das sagte man mir aber bereits bei Einreichen der Untaerlagen, das erst im Widerspruch der eigentliche Entscheid stattfindet.

Man wird sehen, schöne Grüsse, Trixi