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15 Aug. 2022 09:08
  • BB
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  • 142 Beiträge seit
    18 Dezember 2021
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Kein Problem :-)
Wollte nur nachfragen für den Fall, dass sich noch wer für die entsprechenden Formulare interessiert

Unknownuser antwortete auf Erwerbsminderung und der Antrag...
15 Aug. 2022 08:07
  • Unknownuser
  • 194 Beiträge seit
    15 September 2019
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Hallo BB,
Ja es war 0210. Sorry da habe ich mich vertan.

Mfg Matthias

"Am Ende ist alles gut, nur davor ist manchmal echt Scheiße"

15 Aug. 2022 08:02
  • BB
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    18 Dezember 2021
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Hallo BB,
also am besten rufst du bei der LVA an und machst einen Telefontermin aus. Dann fühlst du die Formulare R0100, R0215 und R0218 aus, danach wird es ungefähr 4 Monate dauern bis du bescheid bekommst. Solltest du vorher aus dem Krankengeld fallen beantragt du bei der Agentur für Arbeit die Nahtlosigkeitsregelung.
Solltest du fragen haben schreibe mir gerne eine PN.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias

Hallo Matthias,
ich lade mir gerade die Anträge herunter.
Du meintest sicher R0210 statt R0218, kann das sein?

Wir haben heute Feiertag, also keine Postzustellung. Ob die Formulare zum Vorab-Ausfüllen morgen kommen, weiß ich nicht sicher. Daher möchte ich jetzt doch selbst vorarbeiten bevor ich morgen Nachmittag dastehe und wirklich nix im Briefkasten lag...

BB

10 Aug. 2022 12:31
  • BB
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    18 Dezember 2021
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Danke, Moni.

Hab nochmal gegoogelt: du hast Recht und ich habe eine Sorge weniger. Die Differenz muss man bei rückwirkend gewährter Rente wirklich nicht zurückzahlen. Hatte das tatsächlich falsch im Kopf

Butzl antwortete auf Erwerbsminderung und der Antrag...
10 Aug. 2022 08:59
  • Butzl
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    03 Januar 2015
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Guten Morgen

Das ist doch schonmal gut, und der "Profi" macht das in der Zeit ganz sicher!
In einem Punkt kann ich Dich beruhigen, Krankengeld wirst Du nicht zurückzahlen müssen, auch wenn die Rente rückwirkend genehmigt wird, auch wenn es höher als die Erwerbsminderungsrente ist.

Ich wünsche Dir von Herzen alles Gute
Moni

Monika (Butzl)
Smoldering Myelom. Bitte bitte für immer...

10 Aug. 2022 08:23
  • BB
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    18 Dezember 2021
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So...konnte gerade eben ein persönliches Beratungsgespräch buchen.
Allerdings: der medizinische Teil muss nochmal komplett ausgefüllt werden, da sich der Rentenantrag vom Rehaantrag unterscheidet....Bekomme die Papiere zugeschickt inkl. Liste, was zum Termin mitzubringen ist.
Was geht muss ich selber ausfüllen, da der Berater nur 30 Minuten Zeit hat.

Ich finde 30 Minuten wirklich wenig und dass einiges doppelt und dreifach angegeben werden muss verstehe ich nur bedingt.
Bin aber froh, dass ich nächste Woche den Termin bekommen habe, da persönliche Vorort-Beratungen keine Selbstverständlichkeit mehr sind.


Danke für eure Hilfe bisher, auch für die privaten Nachrichten. Ich will mit dem Papierkram aber niemanden persönlich belästigen :-)

Die Nahtlosigkeitsregelung brauche ich hoffentlich nicht. Habe das bei einer Bekannten mitbekommen...entweder wusste die Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt in dem Fall nicht wirklich bescheid oder es sind doch Fehler in der Antragsstellung passiert. Jedenfalls war besagte Bekannte erst durch einen verspäteten Brief der Krankenkasse darauf hingewiesen worden, dass sie die letzten 2 Monate oder Krankenversicherung war und Geld gab´s vorerst in dem Fall auch keines...

Finde es in meinem Fall auch blöd, dass die Krankenkasse sich aus ihrer Leistungspflicht windet. Die müssten ja eigentlich noch viel länger zahlen. Dadurch, dass der Rentenantrag dann rückwirkend gilt, wird Krankengeld gegen Rente gerechnet...