Zum Hauptinhalt springen
11 Jan. 2013 10:38
  • Kai
  • 165 Beiträge seit
    02 Februar 2011
Mehr
@Monika
Du berichtest von einem Stempel im Fahrzeugschein.
Unser Auto ist steuerbegünstigt, aber wir haben keinen Stempel oder einen sonstigen Vermerk im Fahrzeugschein.

11 Jan. 2013 07:11
  • tanma
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
Mehr
Hallo Lucy,

habe 80% bekommen und Widerspruch eingelegt. Dieser wurde abgelehnt und ich müßte jetzt dagegen klagen.

Doch wahrscheinlich hast Du recht, denn bei mir handelt es sich tatsächlich um die Grunderkrankung plus HD. Doch irgendwie dachte ich stehen einem bereits hier die 100% zu.

Bei mir sind es die Nieren die gelitten haben, aber keine Wirbel- oder
Knochenbrüche.

Danke für die Info!

LG
Tanja

10 Jan. 2013 22:20
  • Lucy
  • Autor
  • 408 Beiträge seit
    12 Dezember 2012
Mehr
Vielen lieben Dank Euch allen. Scheint ja eine ziemlich realitätsferne Regelung zu sein. Aber bei solchen Angelegenheiten bin ich auch tendenziell eher vorsichtig (es gibt ja immer blöde Zufälle.....), also vielleicht doch lieber eine Wertmarke für die öffentlichen Verkehrsmittel. Ich werde noch mal drüber schlafen.

@ Tanja, ich habe 100% bekommen. Wenn es "nur" (?!) um die Grunderkrankung und die autologe SZT gegangen wäre, hätte ich weniger bekommen. Berücksichtigt wurde ebenfalls der Zustand meiner Wirbelsäule, da ich zahlreiche nicht mehr therapierbare Wirbelbrüche habe. Wieso musst Du denn noch kämpfen?

LG,
Lucy

10 Jan. 2013 20:52
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
Mehr
Hallo Margret,

soweit ich weiß, wird die Steuerbefreiung per Stempelvermerk im Fahrzeugschein angebracht. Ob es die Polizei bei einer Verkehrskontrolle dann interessiert, weiß ich nicht.
Allerdings steht auch in dem Link vom ADAC, dass missbräuchliche Nutzung mit Strafverfahren oder Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung geahndet wird.
Es ist wie überall im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter. Meinereiner hätte bestimmt das Glück, an einen besonders ehrgeizigen Beamten zu geraten.
*Zitter zitter*, der ehrliche Bürger eben :oops:

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

10 Jan. 2013 20:02
  • Margret
  • 0 Beiträge seit
    11 September 2026
Mehr
Man muss hierbei klar zwischen der steuerlichen und versicherungstechnischen Seite unterscheiden.

- Die steuerlichen Vorschriften besagen, dass Fahrten im steuerbegünstigten Fahrzeug entweder vom Schwerbehinderten selbst oder von jemand anderem durchgeführt werden können.

- Fährt jemand anderes, muss die Fahrt der Versorgung und Verpflegung des Behinderten dienen. Dazu gehören Einkäufe und Erledigungen aller Art und alles, was für die normale Lebensführung nötig ist.

- Auf die Versicherung des PKW hat die ganze Sache keinerlei Auswirkungen - der Versichrungsschutz besteht unabhängig von der KFZ-Steuer bzw. deren Ermäßigung.

Der Finanzbeamte hat durch die Hinweise seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan und als gute Bürger sind wir ihm dafür dankbar. Wir lassen uns dadurch aber bitte weder verunsichern noch in unserer Bewegungsfreiheit einschränken. Es ist schon so alles schwierig genug... Da in unserem PKW nie jemand vom Finanzamt mitgefahren ist, nehme ich solche Hinweise locker und sehr elastisch.

Wer es ganz genau wissen will: www.adac.de/infotestrat/mobil-mit-behind...-steuer/default.aspx

Nehmen wir den worst case an - das Finanzamt bemerkt (ich wüsste nicht, wie, aber lassen wir das mal aussen vor), dass der gesunde Ehepartner mit dem steuerbegünstigten PKW zur Arbeit gefahren ist. Maximal könnte die Stuerbegünstigung für den Wagen entzogen werden - was sich sicher gut verschmerzen liesse. Das Risiko dafür scheint mir denkbar gering.

Gute Fahrt allerseits!

10 Jan. 2013 18:39
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
Mehr
Hallo,

nicht dass das jemand falsch versteht ... die Fahrt muss nicht mit der Erkrankung direkt zu tun haben. Alles was den Behinderten betrifft und zu dessen Haushaltsführung dient, ist abgedeckt. Auf Nachfrage wurde mir z.B. aber gesagt, wenn ich nun ein Kind zum Sportverein bring, wär das definitiv missbräuchlich. Ich find das ganz schön kleinkariert, denn meine Kinder sind ja auch seine Kinder. Da profitiert ganz klar, wer sowieso ein zweites Auto hat. Also müssen wir uns ein zweites Auto anschaffen, um von der Steuervergünstigung zu profitieren :bang:. Ist natürlich Quatsch. Geärgert hat mich das trotzdem. Wenn ich zur Arbeit fahr, dient das für mich auch der Haushaltsführung; schließlich hat man als Vater doch ne Unterhaltspflicht den Kindern gegenüber; die wär letztlich durch die Rente gar nicht gewährleistet.
Die Suppe wird selten so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Wir haben trotzdem davon abgesehen. Es war mir zu unsicher. Wenn ich mitten in der Nacht die Kinder irgendwo abhol; da wär mir dann gewiss nichts passendes eingefallen.
Als Alternative hat mein Mann nun die Wertmarke für die öffentlichen Verkehrsmittel und nutzt die ganz bewusst.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~