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leopoldi antwortete auf Kostenerstattung Zuzahlungen von der Krankenkasse
11 Nov. 2012 16:09
- leopoldi
-
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23 Oktober 2009
23 Oktober 2009
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Hallo Yushka,
die mir bekannte Liste ist relativ kurz. Wir haben z.B. mal während einer Chemo panthenolhaltige Mundspüllösung verordnet bekommen, die mussten wir selbst bezahlen. Bei Augentropfen, mein Mann hat quasi seit Beginn der Therapien zunehmend trockene Augen, kommt es immer wieder mal zu Zuzahlungen. Das schwankt zwischen wenigen Cent bis zu ein paar Euros. Manchmal muss man sich auch auf die Hinterfüße stellen. Die OTC-Liste zum Beispiel benennt einige ursprünglich nicht verordnungsfähige Medikamente und die für eine Übernahme notwendigen Voraussetzungen. Hausärzte und auch Apotheken stellen sich da manchmal etwas quer.
Von all dem abgesehen gibt es ja die Belastungsgrenze für chronisch Kranke anstelle 2 % vom Einkommen auf 1 % reduziert. Wenn die erreicht ist, wirst du von weiteren Zuzahlungen - wohlgemerkt Zuzahlungen, das betrifft nun wieder nicht die frei verkäuflichen Medikamente - befreit.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast Du noch MGUS. Ich weiß nicht, wie es hier mit einem Schwerbehindertengrad aussieht. Wenn, dann her mit dem Fetzen, bringt ja auch steuerliche Ermäßigung.
LGe
Monika
die mir bekannte Liste ist relativ kurz. Wir haben z.B. mal während einer Chemo panthenolhaltige Mundspüllösung verordnet bekommen, die mussten wir selbst bezahlen. Bei Augentropfen, mein Mann hat quasi seit Beginn der Therapien zunehmend trockene Augen, kommt es immer wieder mal zu Zuzahlungen. Das schwankt zwischen wenigen Cent bis zu ein paar Euros. Manchmal muss man sich auch auf die Hinterfüße stellen. Die OTC-Liste zum Beispiel benennt einige ursprünglich nicht verordnungsfähige Medikamente und die für eine Übernahme notwendigen Voraussetzungen. Hausärzte und auch Apotheken stellen sich da manchmal etwas quer.
Von all dem abgesehen gibt es ja die Belastungsgrenze für chronisch Kranke anstelle 2 % vom Einkommen auf 1 % reduziert. Wenn die erreicht ist, wirst du von weiteren Zuzahlungen - wohlgemerkt Zuzahlungen, das betrifft nun wieder nicht die frei verkäuflichen Medikamente - befreit.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast Du noch MGUS. Ich weiß nicht, wie es hier mit einem Schwerbehindertengrad aussieht. Wenn, dann her mit dem Fetzen, bringt ja auch steuerliche Ermäßigung.
LGe
Monika
~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~
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Yushka antwortete auf Kostenerstattung Zuzahlungen von der Krankenkasse
11 Nov. 2012 15:42
- Yushka
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Als noch symptomloser Neuling habe ich zwei Fragen, die irgendwer von Euch vielleicht beantworten kann:
Was übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (in meinem Fall Barmer GEK) im Rahmen der üblichen schulmedizinischen Behandlung NICHT, auf welchen Kosten bleibe ich also sitzen? Ich hoffe, die Liste ist kurz ...
Lohnt es sich erst, den Schwerbehindertenstatus zu beantragen, wenn man tatsächlich in seiner Mobilität eingeschränkt ist? Das ist bei mir noch nicht der Fall, aber natürlich hätte der Ausweis gewisse Vorteile, die ich gerne frühzeitig nutzen würde. Wenn man schon so eine Scheißdiagnose hat, möchte man ja die angenehmsten Seiten des Lebens auskosten, oder?
Liebe Grüße
Yushka.
Was übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (in meinem Fall Barmer GEK) im Rahmen der üblichen schulmedizinischen Behandlung NICHT, auf welchen Kosten bleibe ich also sitzen? Ich hoffe, die Liste ist kurz ...
Lohnt es sich erst, den Schwerbehindertenstatus zu beantragen, wenn man tatsächlich in seiner Mobilität eingeschränkt ist? Das ist bei mir noch nicht der Fall, aber natürlich hätte der Ausweis gewisse Vorteile, die ich gerne frühzeitig nutzen würde. Wenn man schon so eine Scheißdiagnose hat, möchte man ja die angenehmsten Seiten des Lebens auskosten, oder?
Liebe Grüße
Yushka.
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Margret antwortete auf Kostenerstattung Zuzahlungen von der Krankenkasse
06 Nov. 2012 15:10
- Margret
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Hallo gast, ich verstehe Deinen Beitrag nicht.
Wer macht es dir/euch schwer und womit? Die Regeln für die Kostenübernahme bei einer allogenen Spende sind doch klar und unstrittig.
Welche Kosten in diesem Zusammenhang sind dir/euch denn nicht erstattet worden? Welche Stelle hat sich quergestellt? Was habt ihr dagegen unternommen?
Beste Grüße und alles gute,
Margret
Wer macht es dir/euch schwer und womit? Die Regeln für die Kostenübernahme bei einer allogenen Spende sind doch klar und unstrittig.
Welche Kosten in diesem Zusammenhang sind dir/euch denn nicht erstattet worden? Welche Stelle hat sich quergestellt? Was habt ihr dagegen unternommen?
Beste Grüße und alles gute,
Margret
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gast antwortete auf Kostenerstattung Zuzahlungen von der Krankenkasse
06 Nov. 2012 15:05
- gast
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Hallo,
da musst du durch, hatten wir auch alles!
Aber es lohnt sich!
Wir wollen ja nur, was uns zusteht! Aber die machen es uns schon sehr schwer!
Ausserdem gibts vieles was eben nicht erstattet wird!
LG
da musst du durch, hatten wir auch alles!
Aber es lohnt sich!
Wir wollen ja nur, was uns zusteht! Aber die machen es uns schon sehr schwer!
Ausserdem gibts vieles was eben nicht erstattet wird!
LG
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MarcWen antwortete auf Kostenerstattung Zuzahlungen von der Krankenkasse
16 Aug. 2012 14:14
Margret schrieb: Die Kosten des Fremdspenders (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden von der Krankenversicherung des Patienten übernommen. Bitte dort VORHER entsprechenden Antrag stellen (geht manchmal auch formlos per Telefonat). Soweit heutige telefonische Auskunft vom Bundesverband der gesetzlichen Krankenkassen.
Ja das habe ich getan, dort zumindest schon mal einen telefonischen Vermerk. Hoffe das klappt dann auch problemlos.
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Margret antwortete auf Kostenerstattung Zuzahlungen von der Krankenkasse
16 Aug. 2012 12:51
- Margret
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Die Kosten des Fremdspenders (Verdienstausfall, Fahrtkosten) werden von der Krankenversicherung des Patienten übernommen. Bitte dort VORHER entsprechenden Antrag stellen (geht manchmal auch formlos per Telefonat). Soweit heutige telefonische Auskunft vom Bundesverband der gesetzlichen Krankenkassen.
Wenn die Vermittlung des Spenders durch die DKMS erfolgte, trägt diese die Kosten, die dem Fremdspender entstehen. In diesem Fall bitte die dortige Hotline anrufen. Auskunft telefonisch heute durch DKMS erteilt.
Wenn die Vermittlung des Spenders durch die DKMS erfolgte, trägt diese die Kosten, die dem Fremdspender entstehen. In diesem Fall bitte die dortige Hotline anrufen. Auskunft telefonisch heute durch DKMS erteilt.
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