Zum Hauptinhalt springen
16 Aug. 2012 12:38
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
Mehr
Mal gucken. Wenn ein Spender über ne Spenderdatei vermittelt wird, wird er freigestellt und bekommt auch die Fahrtkosten erstattet. Ich wüsste nicht, weshalb hier ein Unterschied gemacht werden sollte. Da werden wir bei Gelegenheit den Google nochmal bemühen ...

Gruß
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

16 Aug. 2012 12:19
  • MarcWen
  • Autor
  • 364 Beiträge seit
    09 Juni 2011
Mehr
Ich weiß Monika, aber es wäre schön, wenn es dieses Sonderblatt gut verständlich irgendwo gäbe... habe das Gefühl, dass man sich als Patient zusätzlich zu seinen Sorgen um 1000 andere Dinge kümmern muss. Nun ist bei uns die Konstellation, dass sich Spender/Empfänger kennen und mein Bruder das ganze auch machen würde, wenn er keine Unterstützung bekommen würde, aber so Dinge wie 3 Tage (Urlaub oder Krank) und 1.200 km Fahrt sind eben nicht ganz ohne.

16 Aug. 2012 12:04
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
Mehr
Marc,
Dein Bruder als Spender steht wieder auf nem anderen Blatt, der hat in dem Fall einen Sonderstatus.

Gruß
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

16 Aug. 2012 12:03
  • leopoldi
  • 1197 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
Mehr
Stimmt natürlich auch wieder. Und dann beißt sich die Katz womöglich schon wieder in den Schwanz. Da wir ja eh zu wenig verdienen um Steuern zu zahlen ... Aber nicht, wenn wir mindestens in gleicher Höhe bezahlt haben, sondern falls wir überhaupt was bezahlt haben, kriegen wir das zurück.

Dass die KK das auch noch aus Kulanz übernimmt, kann ich mir kaum vorstellen.

Ach ja, Marc, die Zusage der Fahrtkostenübernahme durch die KK gilt dann auch für die Erstattung von Taxifahrten.

LGe
Monika

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

16 Aug. 2012 12:02
  • MarcWen
  • Autor
  • 364 Beiträge seit
    09 Juni 2011
Mehr

rudi schrieb: Bei den KK müsste man im Einzelfall nachfragen ob sie die Fahrten der Angehörigen nicht doch im Namen des Patienten abrechnen können - aber da rennt man eher gegen eine Wand!


Fragen werde ich... mein Bruder (Spender) kann seine Fahrtkosten auch bei meiner KK einreichen.

16 Aug. 2012 11:53
  • rudi
  • 2203 Beiträge seit
    23 Oktober 2009
Mehr
Bei den KK kann nur der versicherte Patient seine Fahrten geltend machen nicht die Angehörigen, so viel ich weiß.
Monika hat es schon richtig gemacht, die Angehörigen müssen die Unkosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung absetzten.
Da erhält man natürlich die angefallenen Kosten nur zurück, wenn man auch Steuern in mindestens gleicher Höhe bezahlt hat.

Bei den KK müsste man im Einzelfall nachfragen ob sie die Fahrten der Angehörigen nicht doch im Namen des Patienten abrechnen können - aber da rennt man eher gegen eine Wand!


Heilung ist ein individueller Prozess, der sehr stark an das persönliche Bewusstsein gebunden ist. Daher kann kein Mensch einen anderen Menschen heilen sondern immer nur auf dem Weg zu seiner persönlichen Heilung begleiten.

rudiversal.wordpress.com