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13 Okt. 2016 21:38
  • EvelinaF
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    11 September 2026
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Liebe Undine,
Wahrscheinlich soll mein Mann doch Hilfe bei einem Rechtsanwalt suchen. Weil genau die Ärztin der RV hat ihn als komplett arbeitsfähig eingeschätzt.

Beste Grpsse,
Evelina

13 Okt. 2016 21:33
  • EvelinaF
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    11 September 2026
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Liebe Rita,
Das ist "das lustigste": der Antrag wurde abgelehnt mit einer Begründung: "denn nach unsere medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein"
Die Ärztin der RV hat sogar Nicht aufgeschrieben, welche Schmerzmitteln mein Mann nimmt- so hat mein Mann erzählt. Er hat auch der Ärztin erzählt, dass er z.Z einen Rückfall hat und in der Behandlung ist. Ich verstehe nicht, was schief gelaufen ist.

Beste Grüße,
Evelina

13 Okt. 2016 21:04
  • Rita
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    23 Oktober 2009
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Liebe Evelina - ich habe auch einige Erfahrungen mit der Erwerbsminderungsrente ...

Eine Frage habe ich, ist in dem Bescheid die "volle Erwerbsminderungsrente" abgelehnt und statt dessen eine 2Teilerwerbsminderungsrente" bewilligt worden?

Lasst doch bitte prüfen, ob dein Mann mit einer Teilerwerbsminderungsrente nicht evtl. besser gestellt ist, als mit der "vollen Erwerbsminderungsrente".

Wenn er zur Zeit wegen seiner Erkrankung keine Tätigkeiten ausübt und eine max.Hinzuverdiensthöhe mit dem Krankengeld / Arbeitslosengeld ? nicht überschritten wird - könnten die Zahlungen einer Teilwerbsminderungsrente evtl. den gleichen Betrag ausmachen, wie der Betrag für eine Volle Rente.

Als ich meinen ersten Antrag 2008 stellte, mit einer Obfrau der DRV, stellte sich heraus, das eine "volle Erwerbsminderungsrente" hinten und vorne nicht reichte ...
Deshalb war ich froh über diese Teilerwerbsminderung ...

Später bewilligte man mir, obwohl ich weiterhin Teilerwerbsminderung beantragt hatte, eine volle Erwerbsminderung - es kam der gleiche Zahlbetrag heraus und ich war noch nicht fit genug nach meiner dritten autologen SZT, um die Konsequenzen zu überschauen - die waren, dass ich als ich über Hamburger Modell meine 26 Std Tätigkeit wieder aufnehmen wollte, mir die Krankenkasse mitteilte, da sei ich raus wg. voller Rente und ich hatte auch keinen Anspruch auf Krankengeld mehr ...
Es folgte ein längeres Hin und Her (1,5 Jahre) mit Hilfe einer Rechtsanwältin für Sozialrecht, bis dieser Bescheid auf meine beantragte Teilerwerbsminderung verändert wurde, ich wieder in der Krankenkasse war und ....
Der Tipp von Henrika " formal Widerspruch einlegen (Frist beachten!), Mitglied im VdK werden und die dortige Rechtsstelle mit dem weiteren Prozedere bevollmächtigen" ist Gold wert! Unbedingt prüfen lassen ...

Toi, toi, toi - und vor allem alle Kraft für die Behandlung einsetzen! Meine Daumen sind für gutes Gelingen in beiden Fällen gedrückt!
Rita

13 Okt. 2016 16:38
  • UndineD.
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Hallo Evelina!
Ihr müsst keinesfalls davon ausgehen, dass diese unverständliche Ablehnung eine Ausnahme ist. Mir hat mal ein Fachanwalt gesagt: Jeder (frühe) Rentenantrag wird zunächst ein- zweimal abgelehnt. Da wird einkalkuliert, dass viele aufgeben, wieder gesund werden oder... Die dann noch übrig bleiben bekommen Rente.
Ich rate dir, ebenso wie Mira u. Henrika, unbedingt Widerspruch einlegen, fachlich kompetente Hilfe annehmen (Sozialverbände ec. die alles für euch regeln werden). Ein privates (teures) Gutachten kann man einholen, muss aber nicht sein. Das hat nicht so viel Gewicht, ebenso wie die Aussage des Hausarztes, obwohl der ja den Patienten am besten kennt. Die RV holt sich schon die Einschätzung eurer Ärzte, Fachärzte sind wichtig. Was am meisten zählt sind die Gutachter welche die Rentenversicherung bestimmt.
Aber tröstlich ist vielleicht, dass ihr letztendlich mit Sicherheit erfolgreich sein werdet, es dauert nur länger. Bis dahin nehmt das an worauf ihr Anspruch habt. Die Rente wird dann rückwirkend gewährt u. nachgezahlt bzw. verrechnet.
L.G. Undine

13 Okt. 2016 15:21
  • EvelinaF
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Hallo Henrika,
Danke für deine Antwort. Mein Mann war ein Unternehmer, die Firma müssen wir schließen, ohne ihn läuft es in der Firma nicht.

Beste Grüße, Evelina

13 Okt. 2016 14:49 - 13 Okt. 2016 14:54
  • Henrika
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    19 Juli 2015
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Hallo Evelina,

meine Empfehlung: formal Widerspruch einlegen (Frist beachten!), Mitglied im VdK werden und die dortige Rechtsstelle mit dem weiteren Prozedere bevollmächtigen. ALLE ärztlichen Befunde einreichen. Der VdK vertritt Euch notfalls vor Gericht, sollte es soweit kommen. Nicht grübeln, nicht klagen, das Fehlen gesunden Menschenverstands bemängeln oder sonstiges: Die Sozialgesetzbücher haben wenig mit den konkreten Bedürfnissen der Menschen zu tun, die davon betroffen sind. Laßt das Experten aus dem Sozialrecht machen, die kennen sich aus und wissen, was zu tun ist.

Arbeitslosengeld 1 hat nichts mit Sozialhilfe zu tun sondern wird übergangsweise gewährt, wenn das Krankengeld ausgesteuert, der Mensch nicht arbeitsfähig und die Rente noch nicht bewilligt ist. Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung, als Arbeitnehmer hat Dein Mann dort eingezahlt. Und von irgendwas müßt Ihr leben. Möglichst streßfrei in Anbetracht der Gesamtsituation. Alles Gute!
Letzte Änderung: 13 Okt. 2016 14:54 von Henrika.