Margret antwortete auf Heilungbewährung nach Allo Tx?
03 März 2014 14:02
- Margret
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11 September 2026
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1.) Anträge sind nicht ans Ordnungsamt, sondern ans Versorgungsamt zu richten.
2.) Der Spielraum des Entscheiders ist eben nicht Spielfeld blinder Willkür, wie hier teilweise behauptet wird, sondern kann je nach individueller Lage beim einzelnen Patienten genutzt und angepasst werden. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob er weitere Erkrankungen hat (auch wenn diese nicht zu einem GdB führen) und ob er bereits fortgeschrittenen Alters ist (weil man richtigerweise davon ausgeht, dass Probleme in der Alltagsbewältigung bei einem ohnehin schön älteren Menschen schwerer wiegen, als bei jüngeren Leuten).
3.) Die Heilungsbewährung wird in Form einer Befristung gestaltet, wie Marc Wen ja schrieb.
Hier die Fakten: www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behi..._der_behinderung_gdb
2.) Der Spielraum des Entscheiders ist eben nicht Spielfeld blinder Willkür, wie hier teilweise behauptet wird, sondern kann je nach individueller Lage beim einzelnen Patienten genutzt und angepasst werden. Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob er weitere Erkrankungen hat (auch wenn diese nicht zu einem GdB führen) und ob er bereits fortgeschrittenen Alters ist (weil man richtigerweise davon ausgeht, dass Probleme in der Alltagsbewältigung bei einem ohnehin schön älteren Menschen schwerer wiegen, als bei jüngeren Leuten).
3.) Die Heilungsbewährung wird in Form einer Befristung gestaltet, wie Marc Wen ja schrieb.
Hier die Fakten: www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behi..._der_behinderung_gdb
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AngelaR antwortete auf Heilungbewährung nach Allo Tx?
03 März 2014 01:29
- AngelaR
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Erfahrung: Gunst des Sachbearbeiters, Bundesland, Wohnland - Antrag ist beim Ordnungsamt zu stellen und die entscheiden nach Tabellen oder gut dünken.
Beispiel momentan: ich kriege nicht mal einen Ausweis, weil ich im Ausland wohne, das läuft dann auf einmal über Saarbrücken und nicht mehr über SH, obwohl ich da meine Anschrift noch habe, aber nun doch schweren Herzens eine Bestätigung von 50%, weil ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Die haben den Schuß sozusagen nicht gehört, weil die Krankheit an der Grenze direkt abfällt vom Patienten....
Aber vielleicht geht es bei Dir ganz schnell und einfach.
Viel Glück
Angela
Beispiel momentan: ich kriege nicht mal einen Ausweis, weil ich im Ausland wohne, das läuft dann auf einmal über Saarbrücken und nicht mehr über SH, obwohl ich da meine Anschrift noch habe, aber nun doch schweren Herzens eine Bestätigung von 50%, weil ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Die haben den Schuß sozusagen nicht gehört, weil die Krankheit an der Grenze direkt abfällt vom Patienten....
Aber vielleicht geht es bei Dir ganz schnell und einfach.
Viel Glück
Angela
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MarcWen antwortete auf Heilungbewährung nach Allo Tx?
03 März 2014 01:25
Bernard schrieb: Also MM´ler mit Allo-Tx: hab ihr eine "Heilungsbewährung" im Ausweis?
thanks
bernard
Im Ausweis steht keine Heilungsbewährung, er ist einfach befristet.
Das wird einem ausführlich im Bescheid erklärt. Heißt auf gut Deutsch, Du bekommst Deinen Schwerbehindertenausweis befristet auf 3 Jahre. Dann wird erneut geprüft.
Ich gehe mal von aus, dass dann auch die Allo Tx bei der Begutachtung des GdB's rausgenommen wird, voausgesetzt es gibt dann keine Komplikationen mehr, die von der Allo Tx kommen.
Ähnlich war es bei meiner Melanom Geschichte. Hier hat man 5 Jahre Heilungsbewährung. 2006 das 1. und 2008 das 2. Melanom, danach zum Glück nichts mehr aufgetreten. 2013 fiel mein Melanom beim GdB raus, also genau 5 Jahre nach der letzten Diagnose.
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Heilungbewährung nach Allo Tx? wurde erstellt von Bernard
03 März 2014 01:06
- Bernard
- Autor
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11 September 2026
11 September 2026
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Hallo.
Ich versuche mich nun schlau zumachen bzgl der Antragstellung des Schwerbehindertenausweises und entsprechend Dinge wie GdB und Merkzeichen laufen mir vor die Augen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass in den Tabellen des Versorgungsamtes ein schweres MM GdB von 80-100 einbringt. Von welchen Kriterien hängt nun ab, ob 80 oder 90 oder 100 vergeben wird? Von der Gunst des Sachbearbeiters?
Noch eine Frage an die Spezialisten:
Nach Allo Transplantation wird nach der Tabelle auf 3 Jahre GdB 100 anerkannt, jedoch mit Heilungsbewährung. Das verstehe ich nicht, zumal ich irgendwo gelesen habe, dass das NICHT beim generalisierten niedrig-maligen Non-Hodgkin wäre (also MM).
Also MM´ler mit Allo-Tx: hab ihr eine "Heilungsbewährung" im Ausweis?
thanks
bernard
Ich versuche mich nun schlau zumachen bzgl der Antragstellung des Schwerbehindertenausweises und entsprechend Dinge wie GdB und Merkzeichen laufen mir vor die Augen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass in den Tabellen des Versorgungsamtes ein schweres MM GdB von 80-100 einbringt. Von welchen Kriterien hängt nun ab, ob 80 oder 90 oder 100 vergeben wird? Von der Gunst des Sachbearbeiters?
Noch eine Frage an die Spezialisten:
Nach Allo Transplantation wird nach der Tabelle auf 3 Jahre GdB 100 anerkannt, jedoch mit Heilungsbewährung. Das verstehe ich nicht, zumal ich irgendwo gelesen habe, dass das NICHT beim generalisierten niedrig-maligen Non-Hodgkin wäre (also MM).
Also MM´ler mit Allo-Tx: hab ihr eine "Heilungsbewährung" im Ausweis?
thanks
bernard
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