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Caro antwortete auf Urlaub und Reiserücktrittversicherung
08 Feb. 2013 18:13
- Caro
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23 Oktober 2009
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Hallo,
mein LG hat in 2009 auch noch Krankengeld bezogen. Mit Unbedenklichkeitsbescheinigung von der KK und der behandelnden Klinik hat er das Krankengeld weiterbezogen, obwohl wir in Thailand waren. Das war auch bekannt.
LG
Caro
mein LG hat in 2009 auch noch Krankengeld bezogen. Mit Unbedenklichkeitsbescheinigung von der KK und der behandelnden Klinik hat er das Krankengeld weiterbezogen, obwohl wir in Thailand waren. Das war auch bekannt.
LG
Caro
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Mapoli antwortete auf Urlaub und Reiserücktrittversicherung
08 Feb. 2013 17:53
- Mapoli
-
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18 Juni 2011
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Hallo Conni, hallo Sula,
bei Auslandaufenthalt kann auch Krankengeld weiter gezahlt werden, wenn die Krankenkassse vorher gefragt wird und eine Bescheinigung des Arztes mit Begründung eingereicht wird. (siehe mein post vom 6.2. hier weiter oben) Der medizinische Dienst der Krankenkasse muß aber zustimmen. War bei mir im letzten Sommer kein Problem.
LG
Ma
bei Auslandaufenthalt kann auch Krankengeld weiter gezahlt werden, wenn die Krankenkassse vorher gefragt wird und eine Bescheinigung des Arztes mit Begründung eingereicht wird. (siehe mein post vom 6.2. hier weiter oben) Der medizinische Dienst der Krankenkasse muß aber zustimmen. War bei mir im letzten Sommer kein Problem.
LG
Ma
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Conny57 antwortete auf Urlaub und Reiserücktrittversicherung
08 Feb. 2013 14:03
- Conny57
73 Beiträge seit
20 November 2011
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Hallo Joseph,
im Kleingedruckten steht "bei unvorhergesehenen Ereignissen".
Das müsste man wahrscheinlich direkt mit der Versicherung abklären.
Hallo Sula,
der offizielle Weg ist der Krankenkasse den Urlaubsort mitzuteilen. Die wollen dann allerdings eine Bescheinigung vom Arzt dass nichts gegen diesen Urlaub spricht. Betrifft nur Inland.
Bei Auslandsreisen wird normalerweise die Krankengeldzahlung eingestellt.
LG
Conny
im Kleingedruckten steht "bei unvorhergesehenen Ereignissen".
Das müsste man wahrscheinlich direkt mit der Versicherung abklären.
Hallo Sula,
der offizielle Weg ist der Krankenkasse den Urlaubsort mitzuteilen. Die wollen dann allerdings eine Bescheinigung vom Arzt dass nichts gegen diesen Urlaub spricht. Betrifft nur Inland.
Bei Auslandsreisen wird normalerweise die Krankengeldzahlung eingestellt.
LG
Conny
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Sula antwortete auf Urlaub und Reiserücktrittversicherung
08 Feb. 2013 12:52
- Sula
0 Beiträge seit
11 September 2026
11 September 2026
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Hallo,
wisst ihr wie das allgemein mit Urlaubsreisen ist, wenn man arbeitsunfähig geschrieben ist, und Krankengeld erhält. (Zur Zeit bekomme ich 1 x die Woche Velcade in der Klinik)
Ich wohne ca. 60 km von der behandelnden Klinik entfernt, meine Ferienwohnung liegt entgegengesetzt ca. 110 km von der Klinik. Die Fahrtzeit mit dem Auto beträgt jeweils ca. 1 Stunde. Müsste ich den Aufenthalt am Ferienort der Krankenkasse melden?
Liebe Grüße
Sula
wisst ihr wie das allgemein mit Urlaubsreisen ist, wenn man arbeitsunfähig geschrieben ist, und Krankengeld erhält. (Zur Zeit bekomme ich 1 x die Woche Velcade in der Klinik)
Ich wohne ca. 60 km von der behandelnden Klinik entfernt, meine Ferienwohnung liegt entgegengesetzt ca. 110 km von der Klinik. Die Fahrtzeit mit dem Auto beträgt jeweils ca. 1 Stunde. Müsste ich den Aufenthalt am Ferienort der Krankenkasse melden?
Liebe Grüße
Sula
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joseph antwortete auf Urlaub und Reiserücktrittversicherung
07 Feb. 2013 17:30
- joseph
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11 September 2026
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Hi Conny
Da musste du schon das Kleingedruckte deiner Privaten Zusatzversicherung lesen, es gibt Hunderte in Europa, solche Zusatzversicherungen
Bei meiner Zusatzversicherung zbs. der CMCM hier in Luxemburg hiess es ganz klar, der Versicherungsnehmer war bei uns versichert bevor er erkrankte, folglich gilt der Versicherungscgutz auch für die Erkrankung, egal wo,
wie du schreibst, Weltweit
LG
Joseph
Da musste du schon das Kleingedruckte deiner Privaten Zusatzversicherung lesen, es gibt Hunderte in Europa, solche Zusatzversicherungen
Bei meiner Zusatzversicherung zbs. der CMCM hier in Luxemburg hiess es ganz klar, der Versicherungsnehmer war bei uns versichert bevor er erkrankte, folglich gilt der Versicherungscgutz auch für die Erkrankung, egal wo,
wie du schreibst, Weltweit
LG
Joseph
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Conny57 antwortete auf Urlaub und Reiserücktrittversicherung
07 Feb. 2013 17:22
- Conny57
73 Beiträge seit
20 November 2011
20 November 2011
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Hi Joseph,
dass die gesetzliche Krankenversicherung in bestimmten Ländern einspringt ist mir schon klar. Aber auch da ist es möglich dass man einem Teil der Kosten selber zahlen muß. z.B. teure Skigebiete.
Mir gehts aber um die private Zusatzversicherung die weltweit gilt.
LG Conny
dass die gesetzliche Krankenversicherung in bestimmten Ländern einspringt ist mir schon klar. Aber auch da ist es möglich dass man einem Teil der Kosten selber zahlen muß. z.B. teure Skigebiete.
Mir gehts aber um die private Zusatzversicherung die weltweit gilt.
LG Conny
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